Garantie

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Garantiebestimmungen

Unsere Praxis in Ungarn garantiert Ihnen, dass wir nur die hochwertigsten Materialen und Techniken für Ihren Zahnersatz verwenden.

Garantie ThermalDent Sárvár

Aus diesem Grund bieten wir Ihnen für die von uns hergestellten Zahnersätze eine verlängerte Garantie:

Auf Implantate
Auf All-on-4

5 Jahre

Auf alle Metall- und Zirkonkronen

3 Jahre

Auf Inlay, Onlay, Keramikschale

3 Jahre

Auf Präzisionsverbindungstücke

1 Jahr

Auf alle Kunststofteile (Prothesen, Teilprothesen)

1 Jahr

Garantie ThermalDent Sárvár

Das Resultat der zahnärztlichen Behandlung hängt ebenfalls vom Gesundheitszustand und der Mundhygiene des Patienten ab, kann deshalb nur für auf die verwendeten Materialen gewährt werden.

Die Garantiebedingungen der durchgeführten zahnärztlichen Behandlungen:

  • Zahnärztliche Kontrolluntersuchungen und mundhygienische Nachbehandlungen jährlich mindestens zweimal in Ungarn
  • Die vom Behandlungsarzt empfohlenen konservierenden Behandlungen werden innerhalb von 30 Tagen durchgeführt (z.B.: Zahnsteinentfernung, Unterfütterung der Prothese).
  • Funktionsgemäße Benutzung des Zahnersatzes.
  • Entsprechend sauber gehaltener Zahnersatz.
  • Die Zahnarbeit wird keinen Trauma, Knochen- oder Zahnfleischerkrankungen ausgesetzt.
  • Die Rechnungen wurden fristgerecht bezahlt.

Die Garantie ist in den folgenden Fällen nicht gültig:

  • Bei Vernachlässigung der Kontrolluntersuchungen in Ungarn.
  • Bei nicht entsprechender Reinigung des Zahnersatzes, bei nicht entsprechender Mundhygiene.
  • Bei nicht funktionsgemäßer Benutzung (z.B.: Der Zahnersatz ist einer physiologischen, größeren Kaukraft, extremen Krafteinwirkungen ausgesetzt, welche zur erhöhten Belastung des Zahnersatzes führen).
  • Rauchen bei Implantaten, Knochenersatz und paradontologischen Eingriffen.
  • Bei mechanischer oder chemischer Beschädigung des herausnehmbaren Gebisses
  • Bei Erkrankungen des Kauapparates wegen systemischer, infektiöser oder auf Grund von Tumorbehandlungen, als Folge von Unfällen und nach durchgeführten Noteingriffen.
  • Bei Problemen wegen psychischer und sonstiger mentaler Erkrankungen.
  • Bei Zellstoff-Entzündung, Zahnbettentzündung, Zahnfleischentzündung.
  • Bei Allergien und Zahnerkrankungen und auf deren Folgen, die sich nach der Behandlung ausgebildet haben, aber vor der Behandlung unbekannt waren.
  • Bei Beschädigungen auf Grund extremer Inanspruchnahme (nächtliches Zähneknirschen, Zähnepressen).
  • Auf Beschädigungen der Zahnarbeit, die von einer dritten, nicht in unserer Praxis in Ungarn arbeitenden Person (z.B. Zahnarzt, Zahntechniker) verursacht wurden.

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